E-Mail-Archivierung: Was DSGVO und HGB von Berliner Unternehmen verlangen

E-Mails sind längst geschäftliche Dokumente mit rechtlicher Relevanz. Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Vertragsverhandlungen — all das läuft heute per E-Mail. Berliner Unternehmen sind daher gesetzlich verpflichtet, Geschäfts-E-Mails revisionssicher zu archivieren — und das für bis zu 10 Jahre.

Die gesetzlichen Anforderungen im Überblick

Mehrere Gesetze stellen Anforderungen an die E-Mail-Aufbewahrung:

  • HGB (Handelsgesetzbuch), § 257: Geschäftsbriefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. E-Mails, die Geschäftsbriefe im Sinne des HGB darstellen (Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen), fallen darunter.
  • AO (Abgabenordnung), § 147: Buchungsbelege und steuerlich relevante Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Rechnungen per E-Mail fallen eindeutig darunter.
  • GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung): Elektronische Dokumente müssen unveränderbar archiviert werden — einfaches Ablegen in einem Ordner genügt nicht.

Der entscheidende Punkt: Die Archivierung muss revisionssicher sein, also nachträgliche Änderungen technisch ausschließen. Ein normaler E-Mail-Posteingang erfüllt diese Anforderung nicht — E-Mails können gelöscht oder geändert werden.

Wie revisionssichere E-Mail-Archivierung funktioniert

Eine gesetzeskonforme Lösung archiviert E-Mails automatisch beim Ein- und Ausgang, speichert sie unveränderbar (Write Once Read Many — WORM) und gewährleistet jederzeit schnelle Auffindbarkeit für Betriebsprüfungen. Lösungen für Berliner KMU:

  • MailStore Server: Deutsche Lösung, selbst gehostet, ideal für Exchange- oder IMAP-Umgebungen. Lizenz ab ca. 100 € für 5 Nutzer (einmalig).
  • Microsoft 365 In-Place-Archivierung: Im Microsoft 365 Business-Abo integriert. E-Mails werden automatisch archiviert, Aufbewahrungsrichtlinien können definiert werden.
  • SEPPmail oder Retarus: Deutsche Cloud-Lösungen für E-Mail-Archivierung und -Verschlüsselung.

DSGVO und E-Mail-Archivierung: Der Zielkonflikt

Hier entsteht ein klassischer Konflikt: Die DSGVO fordert Datensparsamkeit und das Recht auf Löschung. Das HGB fordert 6–10 Jahre Aufbewahrung. Die Lösung: Geschäfts-E-Mails müssen archiviert werden (gesetzliche Aufbewahrungspflicht überwiegt). Private E-Mails von Mitarbeitern dürfen nicht archiviert werden — weshalb private E-Mail-Nutzung auf dem Firmenaccount verboten werden sollte. Die Archivierungsrichtlinie muss in der Datenschutzerklärung und im Arbeitsvertrag verankert sein. Für Berliner Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung lohnt sich eine kurze Beratung durch einen DSGVO-erfahrenen IT-Dienstleister.

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